In einem Vorstellungsgespräch müssen Frauen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass sie schwanger sind. Das gilt auch dann, wenn sie sich als Schwangere auf eine Schwangerschaftsvertretung bewerben. Über diese Konstellation hat das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden. Auf das Urteil (Az: 6 Sa 641/12) weist der Deutsche anwaltsverein hin. In diesem Fall hatte sich eine Rechtsanwaltsfachangestellte auf eine Schwangerschaftsvertretung beworben. Der Arbeitsvertrag war vom 5. Oktober 2011 bis zum 31. Januar 2013 befristet. Im November informierte die Klägerin ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft.
Quelle: Die Welt – Montag den 28. Januar 2013