Hinterbliebene Erben dürfen Kosten rund um den Tod des Erblassers von der Erbschaftssteuer abziehen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass der sogenannte Erbfallkostenpauschbetrag bei mehreren Erben nicht mehrfach berücksichtigt werden kann. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Es gelte selbst dann, wenn es mehrere Erben gibt (Az: II R 31/08). Zu den abziehbaren Kosten gehören laut dem Steuerzahlerbund die Kosten der Bestattung, Ausgaben für eine angemessenen Grabstein und für die übliche Grabpflege. Abzugsfähig sind außerdem die Kosten, die dem Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen.
Quelle: Die Welt – 14. Juni 2010