Bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens nach einem Autounfall sind bis zu vierwöchige Wartezeiten rechtens. Dies sei zwar ärgerlich, aber nicht zu beanstanden. Das teilt der ADAC in München mit und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az: 3 W 15/10). Grund: die Bearbeitung von Autounfällen handle es sich um ein Massengeschäft. Der ADAC mahnt zur Geduld und rät sich vor einer Klage von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn werde zu früh geklagt, könne der Geschädigte auf den Verfahrungskosten sitzen bleiben.
Quelle: Die Welt – 15.August 2010