Gesundheitliche Probleme müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung bereits vorlag, diese aber nach Krankheitsbeginn erweitert wurde. In einem Fall, der vor dem Landgericht Regensburg landete (Az: 3 O 1208/10 Ä3U), schlossen Parteien 2004 eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab. Im September 2008 wandte sich ein Mitarbeiter der Versicherung an den Kunden und machte ihn darauf aufmerksam, dass er seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Prüfung erhöhen könne. Dies vereinbarten die Parteien im November 2008. Allerdings wurde im Vorfeld dieser Vertragserweiterung im Februar 2008 bei dem Kläger ein Karzinom festgestellt. Seither liegt eine 50zig prozentige Berufsunfähigkeit vor. Der Kläger wollte Geld aus der Versicherung erhalten. Ohne Erfolg.
Quelle: Die Welt – 25. Juli 2011