Kundenparkplätze müssen im Winter nicht vollständig frei von Eis sein. Sie müssten großflächig geräumt werden, damit sie möglichst gefahrlos benutzt werden können, befand das Oberlandesgericht Koblenz, wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilt. Der Eigentümer sei jedoch nicht verpflichtet, jede kleinste vereiste Stelle zu beseitigen. In diesem Fall hatte ein Mann im Winter den Parkplatz eines Geldinstitutes benutzt. Beim Aussteigen war er auf einer kleinen, gut sichtbaren Eisfläche ausgerutscht und hatte sich verletzt. Vor Gericht forderte der Mann Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ohne Erfolg: Auf öffentlichen Parkplätzen müssen Kunden es hinnehmen, kleine, gut sichtbare Eisflächen zu umgehen, um den rutschfreien Bereich zu erreichen.
Quelle: Die Welt – Montag den 28. Januar 2013