Chronisch Kranke können Nahrungsergänzungsmittel nicht von der Steuer absetzen. Das hat das niedersächsische Kammergericht entschieden (Az: 12 K 127/10), wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine mitteilt. Die Richter verstehen Nahrungsergänzungsmittel als Diätverpflegung. Die Klägerin ist an Multipler Sklerose erkrankt und in ihrer erheblich eingeschränkt. Daher kann sie die erforderlichen Vitalstoffe über die natürliche Ernährung nicht in ausreichendem Maße aufnehmen. Zum Ausgleich soll sie Nahrungsergänzungsmittel einnehmen und damit den durch die Krankheit verursachten Mangelzustand beheben. Der behandelnde Arzt hatte die Notwendigkeit der ergänzenden Nahrungsaufnahme bescheinigt. Den Finanzrichtern reichte dies nicht. Auch wenn die Präparate medizinisch begründet seien, könnten die Ausgaben dafür nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Dies gelte auch dann, wenn die Diät eine medikamentöse Behandlung ersetzt oder die Diät aufgrund ärztlicher Verordnung unmittelbar als Therapie eingesetzt werde und damit einen Medikamentencharakter aufweise.
Quelle: Die Welt – 02. September 2011