Auf dem Heimweg von oder zur Arbeit sind die beschäftigten unfallversichert. Wird die Heimfahrt allerdings für längere Zeit unterbrochen, geht der Versicherungsschutz verloren, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburg berichtet wissenswertes/recht/). In dem verhandelten Fall leistete der Kläger Nachtdienst. Im Anschluss trat er die Heimfahrt zu seiner 200 km entfernten Wohnung an. Nach einer Stunde fuhr er wegen Übermüdung auf einen Rastplatz und schlief dort 3 Stunden lang. Dann hatte er 20 Minuten nach Wiederantritt der Heimfahrt einen Unfall. Sein Arbeitgeber weigerte die Anerkennung als Dienstunfall. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Die schlafbedingte Unterbrechung sei nicht unwesentlich gewesen, befanden sie. Zudem stehe das zeitliche Ausmaß der Pause in einem Missverhältnis zur Dauer der Heimfahrt. Der Unfall sei daher dem privaten Lebensbereich zuzurechnen.
Quelle: Die Welt – 14. November 2011