Frauen dürfen ihren Fitnessstudiovertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen. Das hat das Amtsgericht München entscheiden, berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht. Zwar sei eine Schwangerschaft keine Erkrankung, befand das Gericht. Allerdings könne es im Einzelfall aus Sicht der Schwangeren durchaus belastend sein, wenn sie weiterhin sportlich tätig ist (Az: 251 C 26718/09). Das Gericht wies eine Zahlungsklage eines Fitnessstudiobetreibers ab. Die Richter entschieden, es sei einer Schwangeren nicht zumutbar, entgegen ihrer physischen und psychischen Gesundheit am dem Vertrag festhalten zu müssen.
Quelle: Die Welt – 21. Februar 2011