Alleinerziehende bekommen vom Finanzamt einen sogenannten Entlastungsbeitrag in Höhe von 1308,00 Euro gutgeschrieben. Den Betrag erhalten Alleinerziehende jedoch nur, wenn sie für den Sprössling noch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag erhalten und sonst keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt. Alleinerziehende müssen bis zum 20.September eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen, in der sie versichern, dass sie nicht mit anderen volljährigen Personen im Haushalt zusammen leben. Dann stellt das Finanzamt eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse II aus, was die monatliche Steuerlast im Vergleich zu Steuerklasse I reduziert.
Quelle: Die Welt – Montag den: 31. August 2009