Zuschauer, die im Fussballstatadion pöbeln, riskieren ein Strafgeld. Denn der Verein, der die Strafe aufgebrummt bekommt, kann das das Geld vom Zuschauer zurück verlangen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lingen hervor (Az: 4 C 1222/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.
Quelle: Die Welt – 06. September 2010