Wer eine Rechtsschutzversicherung für eine Studienplatzklage beanspruchen will, sollte auf das „Kleingedruckte“ achten. „Die meisten Anbieter haben das für Neuverträge inzwischen ausgeschlossen“, sagte Anwalt Niels Korte aus Berlin. Einige Versicherer hätten Kostenübernahme auf zwei bis drei Verfahren begrenzt. Generell können Hochschulbewerber ihre Versicherung in Anspruch nehmen, wenn sie auf Zuteilung eines Studienplatzes klagen, wie sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az: 8 U 179/06) ergibt. Demnach können Bewerber auf Kosten der Versicherung auch mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagen, um ihre Chancen zu erhöhen. So muss die Versicherung dem Urteil zufolge für bis zu zehn Verfahren pro Semester aufkommen. Das Urteil gilt jedoch nicht für Anbieter, die solche Klagen in ihren Bedingungen ausschließen.
Quelle: Die Welt – 27. September 2010