Sind die Reiseunterlagen nicht korrekt, müssen Urlauber die Reise nicht antreten. Ihnen steht dann Schadensersatz zu, urteilt das Landesgericht Wuppertal (Az: 9 S 294/11). In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Ägypten mit Flug, Hotelaufenthalt und Nilkreuzfahrt gebucht. Weis die Reiseunterlagen Fehler aufwiesen, unter anderem war der Name der Ehefrau, sowie das Hotel falsch, sagte der Reiseveranstalter zu, die Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen. Dies erfolgte jedoch nicht. Der Kläger trat die Reise nicht an und verlangte Schadensersatz. Die Richter gaben ihm Recht: Das Fehlen der Reiseunterlagen sei ein Reisemangel.
Quelle: Die Welt – Freitag, der 08. Februar 2013