Die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-Versicherung bleiben bei einem Jobwechsel gleich. Keinen Unterschied mache es, dass etwa der Beruf eines Hubschrauberpiloten risikoreicher ist, als der eines Bankkaufmanns. Darauf weisen die Experten vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Auch müsse dem Versicherer der Berufswechsel nicht mitgeteilt werden. Bereits als junger Mensch könne man berufsunfähig werden. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst dann etwas aus, wenn mind. 5 Jahre Beträge eingezahlt worden sind. Und dann sei dies auch nur eine Erwerbsminderungsrente. Die Berufsunfähigkeitsrente zahlt die mit dem Versicherer vereinbarten Rentenhöhe.
Quelle: Die Welt – 15.August 2010