Volle Haftung bei Spurenwechsel
Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs war (Urteil Oberlandesgericht Jena Az: 5 U 797/08).
Quelle: Die Welt – 4. Juni 2010