Arbeitgeber muss den Vertrag nicht übersetzen
Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitsvertrag nicht in die Muttersprache eines Arbeitnehmers übersetzen. Das gilt auch dann, wenn der angestellte erkennbar kein Deutsch spricht. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az: 11 Sa 569/11). Auf das Urteil weißt der Deutsche Anwaltsverein hin. Unterzeichnen Mitarbeiter einen Vertrag den, den sie nicht verstehen, sei das ihr eigenes Risiko.…