Mit dem Routenplaner gegen Steuerhinterzieher
Finanzbeamte überprüfen Entfernungsangaben mit dem Routenplaner – auch rückwirkend. Wer falsche Kilometerangaben macht, dem droht ein verfahren wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß bewegt sich von einer Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Haft – letzteres nur in schweren Fällen- In einem vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az: 3 K 2635/08). Im verhandelten Fall kam eine Arbeitnehmerin glimpflich…