Reisbüro muss nicht über Visavorschriften informieren
Reisebüro muss Kunden nicht über Details der Einreisevorschriften für das Urlaubsland informieren. Gibt es wegen eines fehlenden Visums Ärger, haftet es deshalb nicht – der Kunde bekommt keinen Schadenersatz. Dafür wäre, wenn überhaupt, der Reiseveranstalter der richtige Adressat, urteilte das Amtsgericht Leipzig (Az: 113 C 6263/10). In diesem Fall hatte der Kläger im Reisebüro nach Vietnam…