Anspruch auf Teilarbeitszeit nach Elternzeit
Beschäftigte in der Elternzeit können schon frühzeitig vom Arbeitgeber eine Erklärung verlangen, bei ihrer Rückkehr in die Teilzeit arbeiten zu dürfen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhafen (Az: 5 Ca 5064/08). Das Gesetz verlange nur, , dass eine Verringerung der Arbeitszeit drei Monate im Voraus beantragt wird. Es spreche aber nichts dagegen,…