Vermieter dürfen Abrechnungen korrigieren
Vermieter dürfen Betriebskostenabrechnungen nach einem Urteil des Bundesrechnungshofes auch nachträglich ändern. Das Recht auf Korrektur gelte auch dann, wenn der Vermieter vermeintliche Guthaben schon an den Mieter ausgezahlt habe, hieß es in einer nun veröffentlichten Entscheidung. Die Korrektur sei jedoch nur dann wirksam, wenn der Mieter sie mindestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum erhalte. (Az:…
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