Widerruf bei unzureichenden Produktinformationen möglich
Infoblätter von Versicherungen entsprechen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Seit dem vergangenen Sommer müssen Versicherer bei Abschlüssen den Kunden ein Blatt mit genau definierten Informationen über den Versicherungsvertrag aushändigen. Wer nur ein unzureichendes Produktinformationsblatt erhalten hat, kann den Versicherungsvertrag widerrufen. Die Verbraucherzentrale hat vor allem Produktinformationen für die Altersvorsorge überprüft.…
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