Versicherer müssen…
Ein Versicherter muss der Hausratversicherung einen Schaden umgehend anzeigen. Er muss unter Umständen nach einem Einbruch bei der Polizei schleunigst eine Liste der gestohlenen Güter einreichen, um seine Vertragspflichten zu erfüllen. Wenn ihn der Versicherer auf diese Pflicht nicht hinweist und daher keine Schadensregulierung nicht leisten will, ist das nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof…
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