Unkomfortable Reisezeiten sind kein Rücktrittsgrund
Bei einer Pauschalreise sollten Kunden verbindliche Reisezeiten vereinbaren. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass die Anreise in der Nacht stattfindet. Einen Rücktritt von der Reise rechtfertigt eine unkomfortable Reisezeit jedenfalls nicht, entschied das Amtsgericht München, wie der Deutsche Anwaltsverein mitteilte (Az: 173 C 23180/10). Im konkreten Fall wollte ein ehepaar eine Ankunft um 2 Uhr…