Fahrtkosten sind steuerlich voll absetzbar
Fahrtkosten zur Weiterbildung sind steuerlich voll absetzbar. Eine Bildungseinrichtung gilt nicht als regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München hervor (Az: VI R 66/05), auf das der Bund der Steuerzahler hinweist. Die Fahrtkosten können dann in tatsächlicher Höhe…