Einlagen in Fonds vor Insolvenz geschützt
Fondsanleger müssen sich nicht vor einer Pleite ihres Anbieters fürchten. Das Geld der Anleger sei „geschützt“, erklärt die Initiative der „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Das Fondsvermögen werde als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet und gehe nicht in die Konkursmasse mit ein. Damit unterschieden sich Fonds von anderen Anlageprodukten, wie beispielsweise Unternehmensanleihen. Bei…