Krankheiten bei Erweiterung der BU nicht verschweigen
Gesundheitliche Probleme müssen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Dies gilt auch, wenn eine Versicherung bereits vorlag, diese aber nach Krankheitsbeginn erweitert wurde. In einem Fall, der vor dem Landgericht Regensburg landete (Az: 3 O 1208/10 Ä3U), schlossen Parteien 2004 eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab. Im September 2008 wandte sich ein Mitarbeiter der Versicherung…
