Teilkasko übernimmt keine Vandalismus-Schäden
Die Teilkaskoversicherung muss nicht für Vandalismus-Schäden aufkommen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Nach dem Richterspruch gilt dies auch,…
