Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter
Ein Gericht kann auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge für ein nichteheliches Kind festlegen. Voraussetzung ist, dass die dem Kindeswohl entspricht. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az: 16 Uf 86/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein mitteilt. In dem Fall stritten die unverheirateten Eltern um das Sorgerecht. Die Mutter, bei…
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