Kein Schadensersatz für verkehrswidrige Fußgänger
Ein Fußgänger, der die Straße grob verkehrswidrig überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadessersatz. Das entschied das Kammergericht Berlin (Az: 12 U 178/09). nach Auffassung des Gerichts muss ein Autofahrer mit einem solchen Verhalten nicht rechnen. Ein eventuelles Mitverschulden trete daher in diesen fällen in den Hintergrund. Das Gericht wies damit die Klage…