Eigenmächtiger Urlaub muss nicht zur Kündigung führen
Grundsätzlich kann ein Urlaub, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetreten wird, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Maßnahme sei nicht immer angemessen, befand nun das Arbeitsgericht Krefeld (Az: 1 Ca 960/11), wie dieresturlaub, mitteilt. In dem Fall hatte ein beschäftigter noch mehrere Urlaubstage aus dem Vorjahr. Als er…