Bei Behandlungsfehler muss der Arzt alle Kosten tragen
Haftet ein Arzt für eine falsche Behandlung, muss er alle Kosten für den Schaden tragen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Kammerberichts Berlin, auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins hinweist. (Az: 20 U 221/08). In einem Arzthaftungsprozess gelten demnach die allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätze. Ersetzt werden müssen daher auch Kosten, die entstehen, wenn…