Urlauber können bei falschen Reiseunterlagen zurücktreten
Sind die Reiseunterlagen nicht korrekt, müssen Urlauber die Reise nicht antreten. Ihnen steht dann Schadensersatz zu, urteilt das Landesgericht Wuppertal (Az: 9 S 294/11). In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Ehefrau eine Pauschalreise nach Ägypten mit Flug, Hotelaufenthalt und Nilkreuzfahrt gebucht. Weis die Reiseunterlagen Fehler aufwiesen, unter anderem war der Name…