Versicherter muss nachweisen
Ein Versicherter muss nachweisen können, dass seine Schadensanzeige auch bei der Versicherung angekommen ist. Das entschied das Oberlandesgericht Celle. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, wenn der Betroffne mit Hilfe von Zeugen beweisen kann, dass er das Schreiben rechtzeitig abgeschickt hat. Vielmehr muss er nachweisen, dass der Brief den Adressaten fristgemäß erreicht hat (Az:…