Fitness Studio steuerlich absetzbar
Sportler können den Besuch im Fitnessstudio unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür sei ein amtsärztliches Attest, erläutert die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Außerdem müsse das Training im Fitnessstudio nach genauer Einzelverordnung von einer für Heilkunde zugelassene Person angeleitet werden – nicht alle Fitnesstrainer verfügen über diese Zulassung. Das Finanzamt erkennt den Angaben nach aber nur…