Fußgänger darf nicht vom gefahrlosem Weg ausgehen
Ein Fußgänger darf nicht erwarten, dass ein Gehweg immer gefahrlos benutzt werden kann. Das berichtet die erscheinende „Monatszeitschrift für deutsches Recht“ (Heft 14/2011) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandgerichts Jena. Da haftet eine Gemeinde nicht ohne weiteres, wenn ein Fußgänger wegen einer gut erkennbarer Gefahrenquelle stürzt (Az: 4 U 1040/10). Das Gericht wies damit…