Kein Schmerzensgeld bei Falschberatung
Ein Mandant hat wegen falscher Beratung seines Anwalts keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift „BGH-Report“ (Heft 21/2009) berichtet. Eine Ausnahme sei z.B. nur der Fall, dass der Mandant wegen anwaltlicher Fehler in Haft genommen wird (Az: IX ZR 88/08). In diesem Fall hielt…