Bei Urlaubsreisen Bescheinigung für Arzneimittel muss ins Gepäck
Ist ein Urlauber unterwegs auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen, braucht er bei Reisen in die Schengen-Mitgliedsstaaten eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Darauf weist die Bundesopiumstelle für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn hin. Die Menge darf den persönlichen Bedarf von 30 Tage nicht überschreiten. Liegt das Reiseziel außerhalb des Schengen-Raums,…