Keine Unterschreibepflicht für Beratungsprotokolle
Anleger müssen das Beratungsprotokoll ihrer Bank oder ihres Finanzberaters nicht unterschreiben und sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen. Nur der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift darunter zu setzen. Immer wieder wird versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern. das Protokoll zu unterschreiben, sagt Sylivia Beckerle, Finanzexpertin der…