Lebensversicherer müssen bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen
Lebensversicherer müssen ihren Kunden bei vorzeitiger Kündigung bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen. Separate Vereinbarungen, die diese Rückzahlung verhindern sollen, sind nach einem Urteil des Landesgerichts Rostock (Az: 10 0137/10) unwirksam. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsverein in Berlin hin. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2007 sind Versicherer zur Rückzahlung eines Großteils der…

Zuschauer, die im Fussballstatadion pöbeln, riskieren ein Strafgeld. Denn der Verein, der die Strafe aufgebrummt bekommt, kann das das Geld vom Zuschauer zurück verlangen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lingen hervor (Az: 4 C 1222/09), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.