Eltern können Kosten für die Schulausbildung absetzen
Der Staat gewährt nicht nur Kindergeld und Freibeträge. Er beteiligt sich auch an der (Privat-) Schulausbildung der Sprösslinge (Zeile 51 – 53) und zwar mit bis zu 5000,00 Euro. Da Eltern höchstens 30 Prozent des Schulgeldes anrechnen dürfen, muss der Unterricht mindestens 16.666.67 Euro kosten, damit Eltern auf den Höchstsatz kommen. Ein häufig gemachter Fehler:…
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