Haftplichtschäden und Geduld
Bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens nach einem Autounfall sind bis zu vierwöchige Wartezeiten rechtens. Dies sei zwar ärgerlich, aber nicht zu beanstanden. Das teilt der ADAC in München mit und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az: 3 W 15/10). Grund: die Bearbeitung von Autounfällen handle es sich um ein Massengeschäft. Der ADAC…

Wer beim Auffahren auf die Autobahn sofort auf die Überholspur wechselt, haftet bei einem Unfall allein. Das gelte selbst dann, wenn der Zusammenstoß auf der Überholspur mit einem Fahrzeug erfolgte, das zu schnell unterwegs war (Urteil Oberlandesgericht Jena Az: 5 U 797/08).